Umzug geplant? Wir erklären dir, wie du fristgerecht deinen alten Stromvertrag kündigst » Mit Infos zum Sonderkündigungsrecht im Überblick
Ein Umzug bedeutet oft mehr als nur neue Wände – dein Stromvertrag zieht nicht automatisch mit um. Wenn du deinen alten Vertrag kündigen möchtest oder die Konditionen sich in deinem neuen Zuhause verändern, kannst du in manchen Fällen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Vertragslaufzeit verkürzen. Wie die Kündigung beim Stromanbieter abläuft und worauf du dabei achten musst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze:
Verträge beim Grundversorger kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei alternativen Anbietern sind die Kündigungsfristen in den AGB geregelt.
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht deines Stromvertrags bei Umzug gibt es nicht.
Du hast trotzdem immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein Anbieter am neuen Wohnort keinen Strom liefern kann oder zwar liefert, aber nur zu einem höheren Preis.
Manche Anbieter sind kulant und gewähren dir ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Lies deshalb die Vertragsbedingungen noch einmal gut durch.
Ziehst du um ohne einen Versorger beauftragt zu haben, fällst du automatisch in die teurere Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.
Hat man bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Stromvertrag?
Gesetzlich gibt es kein fest geregeltes Sonderkündigungsrecht für deinen Stromvertrag, wenn du umziehst. Das heißt aber nicht, dass du in keinem Fall vorzeitig deinen Stromvertrag beenden kannst. Jedoch sind die Regelungen für den Grundversorger und die alternativen Anbieter unterschiedlich.
Was ist der Grundversorger?
Der Grundversorger ist der Energieanbieter mit den meisten Kund*innen im Netzgebiet. Er beliefert alle Kund*innen, die sich nicht selbst um einen alternativen Stromanbieter kümmern. Der Grundversorger wird von der zuständigen Behörde – meist das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes – anhand der Daten der Stromanbieter für drei Jahre festgelegt.
Wer Dein Grundversorger ist, kannst du im Marktstammdatenregister herausfinden. Filtere dort nach deiner Postleitzahl und nach „MaStR-Nr” und „startet mit” „SNB” (für StromNetzBetreiber). Weitere Infos zur Grundversorgung erfährst du hier: Grundversorgung: Strom automatisch beziehen.
Sonderkündigungsrecht für Strom bei Umzug: Unterschiede zwischen Grundversorger und alternativen Stromanbietern
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für jede Art der Stromversorgung. Je nachdem, ob du deine Energie vom Grundversorger oder einem anderen Stromanbieter bekommst, läuft die Kündigung anders ab.
Kündigung wegen Umzug beim Grundversorger
Den Vertrag bei deinem Grundversorger kannst du – unabhängig davon, ob du umziehst oder nicht – jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist hier also nicht notwendig. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 41 b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Sonderkündigungsrecht Umzug: Alternative Stromanbieter
Hast du einen Stromvertrag bei einem anderen Stromanbieter als dem Grundversorger abgeschlossen, so hast du nicht immer ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs, denn gesetzlich ist dies nicht vorgeschrieben.
Am besten wirfst du als erstes einen Blick in deine Vertragsunterlagen. Oftmals gibt es hier eine Klausel zum Thema Umzug. Viele Anbieter sind kulant und erlauben es dir, deinen Vertrag bei einem Umzug außerordentlich zu kündigen.
Ist das nicht der Fall, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, wegen denen du deinen Stromvertrag bei Umzug kündigen kannst:
Dein Anbieter kann dich am neuen Wohnort nicht beliefern. Um das herausfinden, gehe auf die Website deines Anbieters und gib deine neue Postleitzahl ein. Dir wird dann angezeigt, ob dein Anbieter auch an deine neue Adresse Strom liefert. Ist das nicht der Fall, kannst du deinen Stromvertrag vorzeitig beenden.
Dein Anbieter kann dich an deinem neuen Wohnort zwar weiterhin beliefern, aber nur zu einem höheren Preis. Auch erlaubt es dir, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Doch Vorsicht, der offizielle Grund wäre dann die Preiserhöhung infolge deines Umzugs, nicht der Umzug alleine. Das solltest du in deinem Kündigungsschreiben unbedingt auch so festhalten.
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Der richtige Zeitpunkt: Wann muss ich den Stromvertrag bei Umzug kündigen?
Sobald du weißt, dass du an deinem neuen Wohnort auch einen neuen Stromanbieter brauchst oder willst, solltest du dich um die Kündigung beim alten Stromanbieter und den Abschluss eines Vertrags beim neuen Anbieter kümmern. Ein Wechsel zu deinem Wunschanbieter dauert in der Regel drei bis sechs Wochen. Wie genau ein Stromwechsel abläuft, erklären wir dir im Beitrag Stromanbieter wechseln.
Unser Tipp:
Du kannst auch schon deutlich früher den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter beantragen. Gib dazu einfach ein bestimmtes Datum an, zu dem der Wechsel erfolgen soll. So verhinderst du, dass du die Frist verpasst und im schlechtesten Fall in den teuren Tarif der Grundversorgung rutschst.
Die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt immer zwei Wochen und ist unabhängig davon, ob du umziehst oder nicht.
Beziehst du Strom von einem alternativen Anbieter, findest du die Kündigungsfristen in deinen Vertragsunterlagen beziehungsweise den AGB. Wenn es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt, musst du vor allem auf zwei Dinge achten: die Laufzeit deines Vertrags und die Kündigungsfrist.
Ein Beispiel:
Dein Stromvertrag gilt bis zum 31. Oktober.
In den Vertragsunterlagen ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt.
Deine Kündigung muss spätestens am 31. Juli bei deinem Anbieter eintreffen.
Wichtig: Das entscheidende Datum ist nicht etwa das auf dem Poststempel, sondern der Tag, an dem deine Kündigung beim Anbieter ankommt.
Auf die Form kommt es an: Wie kündige ich meinen Stromvertrag bei Umzug?
Um zu wissen, ob du deine Kündigung per Post, E-Mail oder online an deinen Stromanbieter übermitteln musst, lohnt sich erneut ein Blick in deine Vertragsunterlagen. Oftmals ist eine Kündigung auch online im Kundenportal möglich.
Handelt es sich um eine reguläre Kündigung, etwa weil du einen Vertrag beim Grundversorger hast, kann auch dein neuer Stromanbieter die Kündigung für dich übernehmen.
Egal, auf welchem Weg du die Kündigung einreichst, sie sollte immer folgende Informationen beinhalten:
Deinen Namen
Deine Adresse (Hast du unterschiedliche Vertrags- und Lieferadressen, gib immer beide an!)
Deine neue Anschrift
Das Umzugsdatum
Deine Vertrags- /Kund*innennummer
Den Grund für die Sonderkündigung (Kündigung zum nächstmöglichen Termin aufgrund von Umzug oder Preiserhöhung in Folge eines Umzugs im Rahmen des Sonderkündigungsrechts)
Übrigens: Deinen Zählerstand brauchst du bei deiner Kündigung nicht mit anzugeben. Diesen liest du am Tag deines Umzugs ab und übermittelst ihn dann an deinen bisherigen Anbieter, damit dieser die Abschlussrechnung erstellen kann. Wie das funktioniert, erfährst du im Beitrag Stromzähler ablesen.
Du hast die Kündigungsfrist verpasst? Keine Panik!
Zunächst einmal die beruhigende Nachricht: Auch wenn du dich bei deinem Umzug überhaupt nicht um das Thema Strom gekümmert hast – ohne Strom stehst du nie da. Denn wer keinen Sondervertrag abschließt, wird automatisch beim örtlichen Grundversorger angemeldet. Das ist zwar meist recht teuer, aber deine Stromversorgung ist gesichert.
Hole also einfach die Kündigung bei deinem alten Anbieter nach, sieh dich nach einem neuen Anbieter um und beauftrage diesen bei Vertragsabschluss mit der Kündigung bei deinem Grundversorger.
Sonderfälle für die Kündigung des Stromvertrags bei Umzug
Neben einem „normalen” Umzug in eine neue Wohnung gibt es noch ein paar Sonderfälle, bei denen du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für deinen Stromvertrag hast. In solchen Ausnahmefällen zeigen sich die meisten Stromanbieter ohnehin kulant und bestehen nicht auf das Fortführen des Vertrags bis zum Ende der Laufzeit. Solche Fälle sind:
Umzug ins Ausland (in der Regel liefert dein Anbieter im Ausland ohnehin nicht)
Umzug in ein Seniorenheim oder eine Pflegeeinrichtung (da schon ein bestehender Stromvertrag vorhanden ist)
Umzug in eine Wohnung, in der schon ein Stromvertrag vorhanden ist (etwa eine WG oder Wohnung des/der Partner*in)
Tod des/der Wohnungsinhaber*in
Wie du siehst, es gibt einiges zu beachten, wenn du deinen Stromvertrag aufgrund eines Umzugs kündigen willst. Dennoch ist die Kündigung kein Hexenwerk und der eigentliche Schlüssel, damit alles reibungslos abläuft, ist, sich rechtzeitig zu kümmern.
Doch auch wenn du total vergessen hast, bei all den Umzugsvorbereitungen auch noch an einen neuen Stromvertrag zu denken, ist die gute Nachricht: Du stehst in deiner neuen Wohnung keinesfalls im Dunkeln, denn im Zweifel springt der örtliche Grundversorger ein. Wie du deinen Grundversorger ermittelst, erklären wir dir in unserem Beitrag Grundversorger für Strom Herausfinden.
Du willst mehr wissen? Lies gerne in unserem Ratgeber nach: