
Strompreissenkungen in Sicht? Was der neue Koalitionsvertrag für Stromkund*innen bedeutet
In den letzten fünf Jahren ist der Strompreis in Deutschland um über fünf Cent pro kWh gestiegen – für viele Haushalte eine spürbare Belastung. Mit dem neuen Koalitionsvertrag will die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegenwirken und Verbraucher*innen entlasten. Doch wie setzen sich die Stromkosten eigentlich zusammen? Und welche Maßnahmen sind geplant, um die Preise zu stabilisieren? Wir fassen die wichtigsten Punkte für dich zusammen.
13. Mai 2025
|Der neue Koalitionsvertrag – wie die Regierung den Strompreis senken will
Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung für 2025 werden viele verschiedene Impulse gesetzt. Besonders spannend ist dabei der Abschnitt zur Stromsteuer und den Netzentgelten – wir haben uns diesen einmal genauer angeschaut. Hier sind sich CDU und SPD einig: Wir brauchen in Deutschland bezahlbare Energie für alle. Deshalb wurde festgelegt, dass Haushalte in Zukunft mindestens fünf Cent pro kWh weniger zahlen sollen. Um das zu erreichen, soll die Stromsteuer um zwei Cent pro kWh und die Netzentgelte um ungefähr drei Cent pro kWh abgesenkt werden.
Um zu verstehen, was genau das bedeutet, müssen wir erst einmal wissen, wie sich dein Strompreis zusammensetzt. Wir unterscheiden hier zwischen dem Arbeits- und dem Grundpreis. Mit dem Grundpreis deckt dein Energieversorger seine Fixkosten, z.B. Kosten für die Vertragsverwaltung oder deinen Stromzähler. Der Arbeitspreis bezieht sich hingegen direkt auf deinen Stromverbrauch. Er setzt sich aus den Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb, Steuern und Abgaben, sowie Netzentgelten zusammen.
Vereinfacht besteht dein Strompreis also aus drei Bestandteilen:
Unsere Regierung setzt bei der Strompreissenkung bei den Abgaben an, die staatlich festgelegt oder gesetzlich reguliert werden: Steuern und Netzentgelte.
Die Stromsteuer ist, wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, eine Verbrauchsteuer. Diese fließt in den Steuerhaushalt ein.
Netzentgelte werden hingegen von deinem Stromanbieter an den Netzbetreiber des jeweiligen Stromnetzes weitergegeben. Dieser ist für den Aufbau, Erweiterung und Instandhaltung deines lokalen Stromnetzes verantwortlich. Geregelt werden die Netzentgelte allerdings gesetzlich: das bedeutet, dass Regulierungsbehörden eine Obergrenze der Preise festlegen, die nicht überschritten werden darf.
Mehr Infos dazu, wie sich dein Strompreis zusammensetzt, erfährst du in unserem Ratgeber-Beitrag “Strompreis-Zusammensetzung: Aus diesen Bestandteilen besteht der Strompreis”
Was bedeutet das für dich?
Wir bei Octopus haben lange dafür gekämpft, dass die Steuern auf Strom gesenkt werden. Daher begrüßen wir es, dass die neue Bundesregierung unsere Forderung nun im Koalitionsvertrag aufgegriffen hat, um Stromkund*innen in Deutschland finanziell zu entlasten. Sie ist besonders im Blick auf die steigenden Energiekosten wichtig, die damit hoffentlich etwas abgefedert werden. Nun fehlt nur noch die Umsetzung: Sobald die Rahmenbedingungen von der Politik gesetzt wurden, werden wir alles geben, die Strompreissenkung schnellstmöglich weiterzugeben.
Häufig gestellte Fragen
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Senkung der Stromsteuer um zwei Cent pro kWh und eine Absenkung der Netzentgelte um rund drei Cent pro kWh angekündigt. Ein Teil davon – der Zuschuss zu den Netzentgelten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro – ist bereits seit Anfang 2026 wirksam. Ein konkretes, verbindliches Datum für die vollständige Umsetzung der Stromsteuersenkung steht aber noch aus; die Umsetzung hängt von den politischen Rahmenbedingungen ab. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass eine solche Entlastung schnellstmöglich kommt und vollständig an unsere Kund*innen weitergegeben wird.
Für private Haushalte gibt es aktuell keine generelle Befreiung von der Stromsteuer. Ausnahmen und Entlastungen gibt es vor allem für Unternehmen: Betriebe mit hohem Energieverbrauch können Rabatte erhalten, etwa wenn sie Strom für spezielle industrielle Prozesse nutzen (§§ 9a, 9b StromStG), sowie für Strom im öffentlichen Nahverkehr oder aus erneuerbaren Quellen. Auch Betreiberinnen hocheffizienter KWK-Anlagen bis 2 Megawatt (mit Biomasse oder Klär-/Deponiegas) sind von der Stromsteuer befreit. Zusätzlich profitieren Besitzerinnen von PV-Anlagen von Steuerentlastungen beim Selbstverbrauch.
Erstattungen gibt es vor allem für Unternehmen, nicht für private Haushalte.
Eine vollständige Befreiung von Netzentgelten gibt es für Privathaushalte nicht – wohl aber eine spürbare Reduzierung: Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a EnWG anmeldest, sparst du je nach gewähltem Modul zwischen 110 € und 190 € pro Jahr (Modul 1), 60 % des Netzentgelt-Arbeitspreises (Modul 2) oder profitierst von zeitvariablen, günstigeren Netzentgelten (Modul 3). Für Wärmepumpenstrom gilt seit 2024 zudem generell ein um 60 % reduziertes Netzentgelt gegenüber Standard-Stromtarifen.
Netzentgelte sind die Gebühren für Bau, Betrieb und Wartung der Strom- bzw. Gasnetze – man kann sie sich wie eine Art Mautgebühr fürs Netz vorstellen. Damit der Strom vom Windrad an der Nordsee oder der Solaranlage in Bayern bis zu deiner Steckdose kommt, muss er durch riesige Stromautobahnen (das Übertragungsnetz) und kleinere Landstraßen (das Verteilnetz) – der Bau, die Wartung und der Betrieb dieser Leitungen kosten Geld, die auf alle Stromkund*innen umgelegt werden. Auch die Gebühren für den Stromzähler sind darin enthalten.
Kostenwälzung bezeichnet den Mechanismus, mit dem bestimmte Netzkosten nicht nur regional, sondern bundesweit auf alle Stromkund*innen verteilt ("gewälzt") werden.
Luca Illgen
Marketing
Bild: Nine Koepfer – Unsplash












